Deregulierung, aber richtig

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Schiffahrt auf der Donau

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 40/1960 · in Kraft seit 1960-01-07

99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Belgrader Konvention ueber die Regelung der Schifffahrt auf der Donau; regelt die freie Donauschifffahrt und ist der geltende, funktionale Nachfolgerahmen des alten Donaustatuts.

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