Luftverkehrsabkommen (Ungarn)
· Vertrag – Ungarn · BGBl. Nr. 76/1960 · in Kraft seit 1959-08-06
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Bilaterales Luftverkehrsabkommen von 1960. Zwischen EU-Mitgliedstaaten ist der Luftverkehr durch den einheitlichen europaischen Luftverkehrsmarkt geregelt; das bilaterale Abkommen ist uberholt.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetzt
KI-Analyse · 2026-07-20 · 21 §§ im Datensatz