Luftverkehrsabkommen (Afghanistan)
· Vertrag – Afghanistan · BGBl. Nr. 129/1960 · in Kraft seit 1958-07-06
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Luftverkehrsabkommen mit Afghanistan regelt Verkehrsrechte im internationalen Flugverkehr. Solche Abkommen sind der übliche und notwendige Rahmen für grenzüberschreitende Luftfahrt.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 16 §§ im Datensatz