Deregulierung, aber richtig

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Luftverkehrsabkommen (Afghanistan)

· Vertrag – Afghanistan · BGBl. Nr. 129/1960 · in Kraft seit 1958-07-06

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Luftverkehrsabkommen mit Afghanistan regelt Verkehrsrechte im internationalen Flugverkehr. Solche Abkommen sind der übliche und notwendige Rahmen für grenzüberschreitende Luftfahrt.

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