Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt - P1
· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 259/1959 · in Kraft seit 1959-12-08
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung aus 1959 teilte einmalig mit, dass Brasilien und Guinea ein ICAO-Änderungsprotokoll ratifiziert haben. Sie ist eine reine historische Mitteilung ohne normative Wirkung und kann ohne Konsequenzen aus dem Register gelöscht werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt - P1 BGBl. Nr. 259/1959 08.12.1959 Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 23. November 1959, betreffend die Ratifikation des Protokolls über gewisse Abänderungen des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt durch Brasilien und Guinea StF: BGBl. Nr. 259/1959
Art. 1 ↗ RIS
Nach einer Mitteilung des Generalsekretariates der Internationalen Zivilluftfahrtsorganisation (ICAO) haben folgende weitere Staaten das Protokoll über gewisse Abänderungen des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, BGBl. Nr. 106/1957, ratifiziert: Staaten Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde Brasilien 17. Juni 1959 Guinea 26. Juni 1959
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz