Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt - P1
· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 184/1959 · in Kraft seit 1959-07-31
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung aus 1959 teilte einmalig mit, dass die Bundesrepublik Deutschland und Peru ein weiteres ICAO-Änderungsprotokoll ratifiziert haben. Als reine historische Mitteilung enthält sie keinen normativen Gehalt und ist seit fast 70 Jahren gegenstandslos. Sie kann ohne jede Konsequenz gestrichen werden.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt - P1 BGBl. Nr. 184/1959 31.07.1959 Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 16. Juli 1959, betreffend die Ratifikation des Protokolls über gewisse Abänderungen des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt durch die Bundesrepublik Deutschland und Peru StF: BGBl. Nr. 184/1959
Art. 1 ↗ RIS
Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Internationalen Zivilluftfahrtsorganisation (ICAO) haben nachstehende weitere Staaten das Protokoll über gewisse Abänderungen des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt vom 14. Juni 1954, BGBl. Nr. 106/1957, ratifiziert: Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde Bundesrepublik Deutschland 27. April 1959 Peru 25. September 1957
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz