Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt - P
· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 183/1959 · in Kraft seit 1959-07-31
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung aus 1959 teilte einmalig mit, dass die Bundesrepublik Deutschland ein ICAO-Änderungsprotokoll ratifiziert hat. Sie ist eine abgeschlossene historische Mitteilung ohne operative Rechtswirkung und kann ohne Konsequenzen aus dem Register gelöscht werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt - P BGBl. Nr. 183/1959 31.07.1959 Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 16. Juli 1959, betreffend die Ratifikation des Protokolls über eine Abänderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt durch die Bundesrepublik Deutschland StF: BGBl. Nr. 183/1959
Art. 1 ↗ RIS
Nach einer Mitteilung des Generalsekretariates der Internationalen Zivilluftfahrtsorganisation (ICAO) hat das Protokoll über eine Abänderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, BGBl. Nr. 106/1957, ratifiziert: Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde Bundesrepublik Deutschland 27. April 1959
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz