Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt
· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 154/1959 · in Kraft seit 1959-07-17
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung aus 1959 teilte einmalig mit, dass Guinea dem Chicagoer Luftfahrtabkommen beigetreten ist. Es handelt sich um eine reine historische Mitteilung ohne normativen Regelungsgehalt. Das Dokument ist seit fast 70 Jahren gegenstandslos und kann ohne jede Konsequenz gestrichen werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt BGBl. Nr. 154/1959 17.07.1959 Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 22. Juni 1959, betreffend den Beitritt Guineas zum Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt StF: BGBl. Nr. 154/1959
Art. 1 ↗ RIS
Nach einer Mitteilung des State Department der Vereinigten Staaten von Amerika hat ist Guinea dem Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt vom 7. Dezember 1944, BGBl. Nr. 97/1949, beigetreten. Das Abkommen ist für Guinea am 26. April 1959 in Kraft getreten.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz