Deregulierung, aber richtig

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Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 46/1959 · in Kraft seit 1958-12-10

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Vereinbarung von 1959 ueber den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr (Transitrechte); Grundlage der Ueberflug- und Landerechte, verkehrs- und freiheitsfoerdernd.

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