Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 46/1959 · in Kraft seit 1958-12-10
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Vereinbarung von 1959 ueber den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr (Transitrechte); Grundlage der Ueberflug- und Landerechte, verkehrs- und freiheitsfoerdernd.
Kategorien
—
KI-Analyse · 2026-07-20 · 7 §§ im Datensatz