Abkommen über den grenzüberschreitenden Verkehr mit Motorfahrzeugen auf öffentlichen Straßen (Schweiz)
· Vertrag – Schweiz · BGBl. Nr. 123/1959 · in Kraft seit 1959-04-04
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Abkommen mit der Schweiz über den grenzüberschreitenden Straßenverkehr, das Personen- und Güterbeförderung zwischen beiden Staaten erleichtert. Legitimer bilateraler Verkehrsvertrag mit einem Nicht-EU-Staat.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 — I. Allgemeine Bestimmungen. ↗ RIS
I. Allgemeine Bestimmungen. Artikel 1 Der Motorfahrzeugverkehr und die Transporte auf der Straße zwischen Österreich und der Schweiz unterstehen den Bestimmungen dieses Abkommens. Vorbehalten bleiben die internationalen Verträge, denen beide Staaten beigetreten sind, soweit sie Fragen regeln, die in diesem Abkommen nicht behandelt werden oder freiheitlichere Bestimmungen enthalten. Im übrigen unterliegen Verkehr und Beförderung auf der Straße – namentlich auch hinsichtlich des Zolles und der Polizei – den Gesetzen und Vorschriften des Vertragsstaates, auf dessen Gebiet sie stattfinden. 24.04.2019 10011326 NOR12146571 N9195943548L
KI-Analyse · 2026-07-20 · 15 §§ im Datensatz