Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt - P
· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 247/1958 · in Kraft seit 1958-11-14
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung aus 1958 informierte einmalig darüber, dass Kanada ein ICAO-Änderungsprotokoll ratifiziert hat. Sie enthält keine Rechtsnorm, sondern ist eine abgeschlossene historische Mitteilung. Nach fast 70 Jahren hat sie keinerlei operative Wirkung mehr und kann ohne Konsequenzen aus dem Register gelöscht werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt - P BGBl. Nr. 247/1958 14.11.1958 Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 30. Oktober 1958, betreffend die Ratifikation des Protokolls über eine Abänderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt durch Kanada StF: BGBl. Nr. 247/1958
Art. 1 ↗ RIS
Nach einer Mitteilung des Generalsekretariates der Internationalen Zivilluftfahrtsorganisation (ICAO) hat das Protokoll über eine Abänderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, BGBl. Nr. 106/1957, ratifiziert: Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde Kanada, 2. September 1958
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz