Deregulierung, aber richtig

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Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 166/1958 · in Kraft seit 1958-07-30

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus 1958 listet weitere Staaten auf, die dem Chicagoer Luftfahrtabkommen beigetreten sind oder es ratifiziert haben. Es handelt sich um eine reine einmalige Mitteilung ohne normativen Gehalt, die seit fast 70 Jahren keinerlei operative Wirkung entfaltet. Das Dokument kann ohne jede Konsequenz gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt BGBl. Nr. 166/1958 30.07.1958 Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 8. Juli 1958, betreffend den Beitritt beziehungsweise die Ratifikation weiterer Staaten zum Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt StF: BGBl. Nr. 166/1958

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilungen des State Department der Vereinigten Staaten von Amerika haben folgende weitere Staaten das Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt vom 7. Dezember 1944, BGBl. Nr. 97/1949, ratifiziert oder sind diesem beigetreten: Staaten Tag des Inkrafttretens Polen 8. Juni 1957 Tunesien 18. Dezember 1957 Malaya 7. Mai 1958 Costa Rica 31. Mai 1958

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz