Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt - P1
· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 117/1958 · in Kraft seit 1958-06-24
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Automatisch als überholt markiert: Diese Kundmachung bezieht sich auf einen nicht mehr existierenden Staat. Noch zu prüfen.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
KI-Analyse · 2026-06-12 · 2 §§ im Datensatz