Deregulierung, aber richtig

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Schiffahrt – Regelung der Donauschiffahrt (Ukraine)

· Vertrag – Ukraine · BGBl. Nr. 4/1958 · in Kraft seit 1991-08-24

99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Auf die Ukraine angewendetes Donauschifffahrtsabkommen; legitime Verkehrsregelung mit fortbestehendem Vertragspartner.

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