Schiffahrt – Regelung der Donauschiffahrt (UdSSR)
· Vertrag – UdSSR · BGBl. Nr. 4/1958 · in Kraft seit 1957-11-06
99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Abkommen ueber die Donauschifffahrt mit der untergegangenen UdSSR; der Vertragspartner existiert nicht mehr.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
KI-Analyse · 2026-07-20 · 18 §§ im Datensatz