Deregulierung, aber richtig

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Luftverkehrsabkommen (Polen)

· Vertrag – Polen · BGBl. Nr. 196/1958 · in Kraft seit 1956-04-01

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Innerhalb der EU gilt der einheitliche Luftverkehrsmarkt (VO 1008/2008); das bilaterale Abkommen ist insoweit weitgehend inoperativ, Luftverkehr zaehlt aber zum legitimen Kern.

Begründung

Luftverkehrsabkommen mit Polen aus 1958; durch den EU-Luftverkehrsbinnenmarkt weitgehend ueberlagert, als voelkerrechtlicher Verkehrsvertrag im Kern jedoch legitim.

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