Deregulierung, aber richtig

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Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 194/1957 · in Kraft seit 1957-08-28

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus 1957 teilte einmalig mit, welche weiteren Staaten dem Chicagoer Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt beigetreten sind. Sie enthält keine eigenständige Rechtsnorm, sondern ist eine abgeschlossene historische Mitteilung ohne jede operative Wirkung heute. Die genannten Staaten sind seit fast 70 Jahren ICAO-Mitglieder; das Dokument kann ohne Rechtsverlust aus dem Register gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt BGBl. Nr. 194/1957 28.08.1957 Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 27. Juli 1957, betreffend den Beitritt weiterer Staaten zum Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt StF: BGBl. Nr. 194/1957

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilungen des State Department der Vereinigten Staaten von Amerika sind folgende weitere Staaten dem Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt vom 7. Dezember 1944 (BGBl. Nr. 97/1949) beigetreten: Staaten Tag des Inkrafttretens des Abkommens Laos ..................................... 13. Juli 1955 Kambodscha ............................... 15. Feber 1956 Bundesrepublik Deutschland ............... 8. Juni 1956 Sudan .................................... 29. Juli 1956 Marokko .................................. 13. Dezember 1956 Ghana .................................... 8. Juni 1957

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz