Multilaterales Abkommen über die kommerziellen Rechte im nichtplanmäßigen Luftverkehr in Europa
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 163/1957 · in Kraft seit 1957-08-21
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Multilaterales Abkommen von 1957 ueber kommerzielle Rechte im nichtplanmaessigen Luftverkehr in Europa; gewaehrt Verkehrsrechte und wirkt marktoeffnend. Multilateral auch mit Nicht-EU-Staaten, daher nicht durch EU-Recht ersetzt.
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