Deregulierung, aber richtig

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Abkommen zwischen Österreich und Rumänien betreffend die Regelung von Fragen der Donauschiffahrt

· Vertrag – Rumänien · BGBl. Nr. 186/1956 · in Kraft seit 1955-07-20

99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. EU-Binnenmarkt Binnenschifffahrt (VO (EWG) 3921/91) sowie Belgrader Donaukonvention

Begründung

Das bilaterale Abkommen ueber die Donauschifffahrt mit der frueheren Rumaenischen Volksrepublik ist durch die multilaterale Donauregelung und das EU-Binnenschifffahrtsrecht ueberholt. Fuer zwei EU-Staaten ist eine gesonderte bilaterale Regelung entbehrlich.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos

KI-Analyse · 2026-07-20 · 17 §§ im Datensatz