Abkommen zwischen Österreich und Rumänien betreffend die Regelung von Fragen der Donauschiffahrt
· Vertrag – Rumänien · BGBl. Nr. 186/1956 · in Kraft seit 1955-07-20
99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das bilaterale Abkommen ueber die Donauschifffahrt mit der frueheren Rumaenischen Volksrepublik ist durch die multilaterale Donauregelung und das EU-Binnenschifffahrtsrecht ueberholt. Fuer zwei EU-Staaten ist eine gesonderte bilaterale Regelung entbehrlich.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos
KI-Analyse · 2026-07-20 · 17 §§ im Datensatz