Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Internationales Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Reisende und Gepäck im Eisenbahnverkehr

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 188/1956 · in Kraft seit 1956-06-08

99/05 Eisenbahnen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Abkommen von 1956 zur Erleichterung des Grenzuebergangs fuer Reisende und Gepaeck im Eisenbahnverkehr; verkehrs- und freiheitsfoerdernd ohne Beschraenkung.

Kategorien

KI-Analyse · 2026-07-20 · 19 §§ im Datensatz