Schiffahrt – Regelung der Donauschiffahrt (Kroatien)
· Vertrag – Kroatien · BGBl. Nr. 118/1956 · in Kraft seit 1991-10-08
99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das alte bilaterale Abkommen zur Regelung der Donauschiffahrt ist durch das multilaterale Donauregime (Belgrader Konvention) und das EU-Binnenschifffahrtsrecht überlagert und damit weitgehend gegenstandslos.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos
KI-Analyse · 2026-07-20 · 14 §§ im Datensatz