Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Schiffahrt – Regelung der Donauschiffahrt (Kroatien)

· Vertrag – Kroatien · BGBl. Nr. 118/1956 · in Kraft seit 1991-10-08

99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das alte bilaterale Abkommen zur Regelung der Donauschiffahrt ist durch das multilaterale Donauregime (Belgrader Konvention) und das EU-Binnenschifffahrtsrecht überlagert und damit weitgehend gegenstandslos.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos

KI-Analyse · 2026-07-20 · 14 §§ im Datensatz