Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt
· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 93/1955 · in Kraft seit 1955-06-12
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung aus 1955 teilt mit, dass Viet-Nam dem Chicagoer Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt beigetreten ist — ein einmaliger, vor Jahrzehnten vollzogener Vorgang. Die aktuelle ICAO-Mitgliedschaft wird von der Organisation selbst verwaltet. Eine eigenständige Rechtswirkung dieser historischen Meldung besteht nicht mehr.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt BGBl. Nr. 93/1955 12.06.1955 Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 22. April 1955, betreffend den Beitritt Viet-Nams zum Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt StF: BGBl. Nr. 93/1955
Art. 1 ↗ RIS
Nach einer Mitteilung des State Department der Vereinigten Staaten von Amerika hat der Botschafter Viet-Nams der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika am 19. Oktober 1954 den Beitritt Viet-Nams zum Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (BGBl. Nr. 97/1949) angezeigt. Gemäß Art. 92 (b) des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt ist dieses Abkommen für Viet-Nam am 18. November 1954 in Kraft getreten.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz