Schifffahrt – Regelung der Donauschiffahrt (Ungarn)
· Vertrag – Ungarn · BGBl. Nr. 195/1955 · in Kraft seit 1954-05-18
99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Abkommen von 1955 zur Regelung der Donauschifffahrt. Die Donauschifffahrt beruht wesentlich auf dem multilateralen Belgrader Abkommen; der bilaterale Verkehrsvertrag ist zwar altert, fallt aber in den legitimen Kernbereich Verkehr.
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 14 §§ im Datensatz