Deregulierung, aber richtig

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Schifffahrt – Regelung der Donauschiffahrt (Ungarn)

· Vertrag – Ungarn · BGBl. Nr. 195/1955 · in Kraft seit 1954-05-18

99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Abkommen von 1955 zur Regelung der Donauschifffahrt. Die Donauschifffahrt beruht wesentlich auf dem multilateralen Belgrader Abkommen; der bilaterale Verkehrsvertrag ist zwar altert, fallt aber in den legitimen Kernbereich Verkehr.

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