Abkommen über den Straßenverkehr
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 222/1955 · in Kraft seit 2020-04-09
99/01 Straßenverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Genfer Abkommen von 1949 ueber den Strassenverkehr; harmonisiert internationale Verkehrsregeln und Fuehrerscheine und erleichtert den grenzueberschreitenden Verkehr.
Kategorien
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