Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt
· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 113/1954 · in Kraft seit 1954-06-26
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung aus 1954 teilt mit, dass Uruguay das Chicagoer Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt ratifiziert hat — ein einmaliger, vor Jahrzehnten vollzogener Vorgang. Die aktuelle ICAO-Mitgliedschaft wird von der Organisation selbst verwaltet. Eine eigenständige Rechtswirkung dieser historischen Meldung besteht nicht mehr.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt BGBl. Nr. 113/1954 26.06.1954 Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 24. Mai 1954, betreffend die Ratifikation des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt durch Uruguay StF: BGBl. Nr. 113/1954
Art. 1 ↗ RIS
Nach einer Mitteilung des State Department der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Ratifikationsurkunde Uruguays zum Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt, BGBl. Nr. 97/1949, am 14. Jänner 1954 bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt worden. Gemäß Artikel 91 lit. b des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt ist dieses Abkommen für Uruguay am 13. Feber 1954 in Kraft getreten.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz