Deregulierung, aber richtig

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Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 126/1953 · in Kraft seit 1953-08-22

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus 1953 teilt mit, dass Honduras dem Chicagoer Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt beigetreten ist — ein einmaliger, vor Jahrzehnten vollzogener Vorgang. Die aktuelle ICAO-Mitgliedschaft wird von der Organisation selbst verwaltet. Eine eigenständige Rechtswirkung dieser historischen Meldung besteht nicht mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt BGBl. Nr. 126/1953 22.08.1953 Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 6. Juli 1953, betreffend den Beitritt von Honduras zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt StF: BGBl. Nr. 126/1953

Art. 1 ↗ RIS

Nach einer Mitteilung des State Department der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Beitrittsurkunde von Honduras zum Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die internationale Zivilluftfahrt (BGBl. Nr. 97/1949) am 7. Mai 1953 bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt worden. Gemäß Artikel 92 (b) des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt ist der Beitritt von Honduras am 6. Juni 1953 wirksam geworden.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz