Deregulierung, aber richtig

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Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 57/1953 · in Kraft seit 1953-06-14

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus 1953 teilt mit, dass Libyen dem Chicagoer Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt beigetreten ist — ein einmaliger, vor Jahrzehnten vollzogener Vorgang. Die aktuelle ICAO-Mitgliedschaft wird von der Organisation selbst verwaltet. Eine eigenständige Rechtswirkung dieser historischen Meldung besteht nicht mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt BGBl. Nr. 57/1953 14.06.1953 Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 27. April 1953, betreffend den Beitritt Libyens zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt StF: BGBl. Nr. 57/1953

Art. 1 ↗ RIS

Nach einer Mitteilung des State Department der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Beitrittsurkunde Libyens zum Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die internationale Zivilluftfahrt (BGBl. Nr. 97/1949) am 29. Jänner 1953 bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt worden. Gemäß Artikel 92 lit. b des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt ist der Beitritt Libyens am 28. Feber 1953 wirksam geworden.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz