Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt
· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 171/1950 · in Kraft seit 1950-08-30
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung aus 1950 teilt mit, dass Iran das Chicagoer Abkommen ratifiziert und die Republik der Vereinigten Staaten von Indonesien beigetreten ist — einmalige, vor Jahrzehnten vollzogene Vorgänge. Die aktuelle ICAO-Mitgliedschaft wird von der Organisation selbst verwaltet. Eine eigenständige Rechtswirkung besteht nicht mehr.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt BGBl. Nr. 171/1950 30.08.1950 Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 20. Juli 1950, betreffend die Ratifikation des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt durch Iran und den Beitritt der Republik der Vereinigten Staaten von Indonesien StF: BGBl. Nr. 171/1950
Art. 1 ↗ RIS
Nach einer Mitteilung des State Department der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Ratifikationsurkunde Irans zum Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (BGBl. Nr. 97/1949) am 19. April 1950 bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt worden. Gemäß Artikel 91 (b) des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt ist dieses Abkommen für Iran am 19. Mai 1950 in Kraft getreten. Nach einer weiteren Mitteilung des State Department der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Beitrittsurkunde der Republik der Vereinigten Staaten von Indonesien zum Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (BGBl. Nr. 97/1949) am 27. April 1950 bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt worden. Gemäß Artikel 92 (b) des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt ist dieses Abkommen für die Republik der Vereinigten Staaten von Indonesien am 27. Mai 1950 in Kraft getreten.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz