Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt
· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 48/1950 · in Kraft seit 1950-02-25
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung aus 1950 teilt mit, dass Libanon das Chicagoer Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt ratifiziert hat — ein einmaliger, vor Jahrzehnten vollzogener Vorgang. Die aktuelle ICAO-Mitgliedschaft wird von der Organisation selbst verwaltet. Eine eigenständige Rechtswirkung dieser historischen Meldung besteht nicht mehr.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt BGBl. Nr. 48/1950 25.02.1950 Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 14. Jänner 1950, betreffend die Ratifikation des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt durch Libanon StF: BGBl. Nr. 48/1950
Art. 1 ↗ RIS
Nach einer Mitteilung des State Department der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Ratifikationsurkunde Libanons zum Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die internationale Zivilluftfahrt (BGBl. Nr. 97/1949) am 19. September 1949 bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt worden. Gemäß Artikel 91 (b) des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt ist dieses Abkommen für Libanon am 19. Oktober 1949 in Kraft getreten.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz