Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 124/1950 · in Kraft seit 1950-07-09

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus 1950 teilt mit, dass Syrien das Chicagoer Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt ratifiziert hat — ein einmaliger, vor Jahrzehnten vollzogener Vorgang. Die aktuelle ICAO-Mitgliedschaft wird von der Organisation selbst verwaltet. Eine eigenständige Rechtswirkung dieser historischen Meldung besteht nicht mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt BGBl. Nr. 124/1950 09.07.1950 Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 6. Juni 1950, betreffend die Ratifikation des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt durch Syrien StF: BGBl. Nr. 124/1950

Art. 1 ↗ RIS

Nach einer Mitteilung des State Department der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Ratifikationsurkunde Syriens zum Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (BGBl. Nr. 97/1949) am 21. Dezember 1949 bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt worden. Gemäß Artikel 91 (b) des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt ist dieses Abkommen für Syrien am 20. Jänner 1950 in Kraft getreten.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz