Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Luftverkehrsabkommen (Schweden)

· Vertrag – Schweden · BGBl. Nr. 113/1950 · in Kraft seit 1950-01-15

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Innergemeinschaftlicher Luftverkehr ist durch den EU-Luftverkehrsbinnenmarkt (VO 1008/2008) geregelt.

Begründung

Das Luftverkehrsabkommen von 1950 ist zwischen zwei EU-Mitgliedstaaten durch den liberalisierten EU-Luftverkehrsbinnenmarkt überholt.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetztEU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

99/04 Luft- und Weltraumfahrt (Übersetzung) Luftverkehrsabkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der schwedischen Regierung StF: BGBl. Nr. 113/1950 Das vorstehende Regierungsübereinkommen wurde durch Notenwechsel vom 13. Jänner 1950 gemäß seinem Artikel XI mit Wirksamkeit vom 15. Jänner 1950 in Kraft gesetzt. Die Regierungen von Österreich und Schweden, von dem Wunsche geleitet, den zivilen Luftverkehr zwischen Österreich und Schweden zu fördern, schließen hiemit das folgende Abkommen über den regelmäßigen Luftlinienverkehr zwischen ihren beiderseitigen Gebieten, der nachstehenden Bestimmungen unterliegen soll: e-rk3 09.07.2019 10011267 NOR11011532 N9195014120T

KI-Analyse · 2026-07-20 · 13 §§ im Datensatz