Luftverkehrsabkommen (Dänemark)
· Vertrag – Dänemark · BGBl. Nr. 111/1950 · in Kraft seit 1950-01-15
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Luftverkehrsabkommen von 1950 mit Daenemark; der innergemeinschaftliche Flugverkehr ist heute durch den einheitlichen EU-Luftverkehrsmarkt (VO (EG) 1008/2008) geregelt, sodass das bilaterale Abkommen fuer EU-Strecken ueberholt ist.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
99/04 Luft- und Weltraumfahrt (Übersetzung) Luftverkehrsabkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der dänischen Regierung StF: BGBl. Nr. 111/1950 Das vorstehende Regierungsübereinkommen wurde durch Notenwechsel vom 13. Jänner 1950 gemäß seinem Artikel XI mit Wirksamkeit vom 15. Jänner 1950 in Kraft gesetzt. Die Regierungen von Österreich und Dänemark, von dem Wunsche geleitet, den zivilen Luftverkehr zwischen Österreich und Dänemark zu fördern, schließen hiemit das folgende Abkommen über den regelmäßigen Luftlinienverkehr zwischen ihren beiderseitigen Gebieten, der nachstehenden Bestimmungen unterliegen soll: e-rk3 09.07.2019 10011265 NOR11011530 N9195014118T
KI-Analyse · 2026-07-20 · 13 §§ im Datensatz