Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt
· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 269/1949 · in Kraft seit 1949-12-11
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung aus 1949 teilt mit, dass Cuba das Chicagoer Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt ratifiziert hat — ein einmaliger, vor Jahrzehnten vollzogener Vorgang. Die aktuelle ICAO-Mitgliedschaft wird von der Organisation selbst verwaltet. Eine eigenständige Rechtswirkung dieser historischen Meldung besteht nicht mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt BGBl. Nr. 269/1949 11.12.1949 Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 26. Oktober 1949, betreffend die Ratifikation des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt durch Cuba StF: BGBl. Nr. 269/1949
Art. 1 ↗ RIS
Nach einer Mitteilung des State Department der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Ratifikationsurkunde Cubas zum Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die internationale Zivilluftfahrt (B. G. Bl. Nr. 97/1949) am 11. Mai 1949 bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt worden. Gemäß Artikel 91 (b) des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt ist dieses Abkommen am 11. Juni 1949 für Cuba in Kraft getreten.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz