Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt
· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 236/1949 · in Kraft seit 1949-10-16
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung aus 1949 teilt mit, dass Israel dem Chicagoer Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt beigetreten ist — ein einmaliger, vor Jahrzehnten vollzogener Vorgang. Die aktuelle ICAO-Mitgliedschaft wird von der Organisation selbst verwaltet. Eine eigenständige Rechtswirkung dieser historischen Beitrittsmeldung besteht nicht mehr.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt BGBl. Nr. 236/1949 16.10.1949 Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 8. September 1949, betreffend den Beitritt Israels zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt StF: BGBl. Nr. 236/1949
Art. 1 ↗ RIS
Nach einer Mitteilung des State Department der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Beitrittsurkunde Israels zum Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die internationale Zivilluftfahrt (B. G. Bl. Nr. 97 aus 1949) am 24. Mai 1949 bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt worden. Gemäß Artikel 92 (b) des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt ist der Beitritt Israels daher am 23. Juni 1949 wirksam geworden.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz