Deregulierung, aber richtig

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Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 209/1949 · in Kraft seit 1949-09-14

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus 1949 teilt mit, dass Finnland dem Chicagoer Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt beigetreten ist — ein einmaliger, vor Jahrzehnten vollzogener Vorgang. Die aktuelle ICAO-Mitgliedschaft wird von der Organisation selbst verwaltet. Eine eigenständige Rechtswirkung dieser historischen Beitrittsmeldung besteht nicht mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt BGBl. Nr. 209/1949 14.09.1949 Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 2. August 1949, betreffend den Beitritt Finnlands zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt StF: BGBl. Nr. 209/1949

Art. 1 ↗ RIS

Nach einer Mitteilung des State Department der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Beitrittsurkunde Finnlands zum Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die internationale Zivilluftfahrt (B. G. Bl. Nr. 97 aus 1949) am 30. März 1949 bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt worden. Gemäß Artikel 92 (b) des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt ist der Beitritt Finnlands am 29. April 1949 wirksam geworden.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz