Deregulierung, aber richtig

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Eisenbahndurchgangsverkehr für Personen, Reisegepäck und Güter (Italien)

· Vertrag – Italien · BGBl. Nr. 226/1949 · in Kraft seit 1948-11-15

99/05 Eisenbahnen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Übereinkommen regelt den erleichterten Eisenbahndurchgangsverkehr durch italienisches Gebiet. Es dient dem laufenden grenzüberschreitenden Bahnbetrieb.

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