Eisenbahndurchgangsverkehr für Personen, Reisegepäck und Güter (Italien)
· Vertrag – Italien · BGBl. Nr. 226/1949 · in Kraft seit 1948-11-15
99/05 Eisenbahnen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Übereinkommen regelt den erleichterten Eisenbahndurchgangsverkehr durch italienisches Gebiet. Es dient dem laufenden grenzüberschreitenden Bahnbetrieb.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 12 §§ im Datensatz