Notenwechsel über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Übereinkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen (Schweiz)
· Vertrag – Schweiz · BGBl. Nr. 285/1937 · in Kraft seit 1937-07-19
99/03 Kraftfahrrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieser Notenwechsel aus 1937 regelte den Beitritt Liechtensteins zu einem alten Kraftfahrzeugverkehrsübereinkommen zwischen Österreich und der Schweiz. Grenzüberschreitender Kraftfahrzeugverkehr in diesem Raum wird heute durch EU-Recht, das EWR-Abkommen und moderne internationale Konventionen abgedeckt. Das historische Vorkriegsdokument hat keine eigenständige Wirkung mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
99/03 Kraftfahrrecht Notenwechsel mit der Schweiz über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Übereinkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen StF: BGBl. Nr. 285/1937 Nachdem der am 1. März 1937 in Wien unterfertigte Notenwechsel mit der Schweiz über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Übereinkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen, welcher also lautet: die verfassungsmäßige Genehmigung des Bundestages erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Übereinkommen für ratifiziert und verspricht im Namen Österreichs dessen gewissenhafte Erfüllung. Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und von den Bundesministern für Handel und Verkehr und Finanzen gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel des Bundesstaates Österreich versehen worden. Geschehen zu Wien, den 30. Juni 1937. Der Notenwechsel mit der Schweiz über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Übereinkommen zwischen Österreich und der Schweiz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen, dessen materielle Bestimmungen bereits durch die Verordnung der Bundesregierung B. G. Bl. Nr. 111/1937 vorläufig in Kraft gesetzt wurden, ist am 19. Juli 19
Art. 1 — Herr Bundeskanzler! ↗ RIS
Wien, am 1. März 1937. Herr Bundeskanzler! In Vertretung der Liechtensteinschen Angelegenheiten beehre ich mich, Eurer Exzellenz den Wunsch der Regierung des Fürstentums Liechtenstein zum Beitritt zu dem am 21. November 1936 in Wien unterzeichneten Übereinkommen zwischen Österreich und der Schweiz, betreffend den Verkehr mit Kraftfahrzeugen einschließlich der der allgemeinen Benützung zugänglichen Betriebe zur gemeinsamen Personenbeförderung, bekanntzugeben und gleichzeitig mitzuteilen, daß die Schweizerische Regierung damit einverstanden ist. Indem ich Eure Exzellenz bitten darf, mich wissen zu lassen, ob auch die österreichische Bundesregierung dem Beitritte des Fürstentums Liechtenstein zu dem in Rede stehenden Übereinkommen zustimmt, benütze ich den Anlaß, um Ihnen, Herr Bundeskanzler, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung zu erneuern. 12.06.2019 10011230 NOR12144676 N9193741404L
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz