Übereinkommens mit Griechenland über die meistbegünstigte Behandlung der beiderseitigen Schiffahrt
· Vertrag – Griechenland · BGBl. II Nr. 58/1934 · in Kraft seit 1934-06-17
99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
Dieses Gesetz wurde im Demo-Datensatz noch nicht bewertet.