Schiffahrt - Eichung der Binnenschiffe
· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 337/1932 · in Kraft seit 1932-12-04
99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung aus 1932 berichtet lediglich die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde Italiens zu einem Binnenschifffahrts-Eichübereinkommen von 1925 — ein seit Jahrzehnten abgeschlossener Vorgang. Der Text hat keine fortdauernde Rechtswirkung.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Schiffahrt - Eichung der Binnenschiffe BGBl. Nr. 337/1932 04.12.1932 Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 30. November 1932 über die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde Italiens zum Übereinkommen über die Eichung der Binnenschiffe StF: BGBl. Nr. 337/1932
Art. 1 ↗ RIS
Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs des Völkerbundes ist die Ratifikationsurkunde Italiens zum Übereinkommen über die Eichung der Binnenschiffe samt Unterzeichnungsprotokoll vom 27. November 1925 (B. G. Bl. Nr. 258 aus 1927) am 27. September 1932 im Sekretariat des Völkerbundes hinterlegt worden.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz