Schiffahrt - Eichung der Binnenschiffe
· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 85/1931 · in Kraft seit 1931-03-29
99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung aus 1931 berichtet lediglich die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde Griechenlands zu einem Binnenschifffahrts-Eichübereinkommen von 1925 — ein seit Jahrzehnten abgeschlossener Vorgang. Der Text hat keine fortdauernde Rechtswirkung.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Schiffahrt - Eichung der Binnenschiffe BGBl. Nr. 85/1931 29.03.1931 Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 20. März 1931 über die Hinterlegung der Ratifikation Griechenlands zum Übereinkommen über die Eichung der Binnenschiffe StF: BGBl. Nr. 85/1931
Art. 1 ↗ RIS
Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs des Völkerbundes ist die Ratifikationsurkunde Griechenlands zum Übereinkommen vom 27. November 1925 über die Eichung der Binnenschiffe samt Unterzeichnungsprotokoll (Bundesgesetzblatt Nr. 258 aus 1927) am 6. Februar 1931 im Sekretariat des Völkerbundes hinterlegt worden.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz