Deregulierung, aber richtig

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Schiffahrt - Eichung der Binnenschiffe

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 250/1930 · in Kraft seit 1930-08-02

99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus 1930 berichtet lediglich die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde Polens zu einem Binnenschifffahrts-Eichübereinkommen von 1925 — ein seit fast hundert Jahren abgeschlossener Vorgang. Der Text hat keine fortdauernde Rechtswirkung und ist rein historischer Natur.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Schiffahrt - Eichung der Binnenschiffe BGBl. Nr. 250/1930 02.08.1930 Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 27. Juli 1930, betreffend die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde der Republik Polen zum Übereinkommen über die Eichung der Binnenschiffe StF: BGBl. Nr. 250/1930

Art. 1 ↗ RIS

Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs des Völkerbundes ist die Ratifikationsurkunde der Republik Polen zu dem im Bundesgesetzblatt unter Nr. 258 aus 1927 kundgemachten Übereinkommen vom 27. November 1925 über die Eichung der Binnenschiffe samt Unterzeichnungsprotokoll am 16. Juni 1930 im Sekretariat des Völkerbundes hinterlegt worden.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz