Übereinkommen über das internationale Regime der Seehäfen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 56/1927 · in Kraft seit 1927-04-20
99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Genfer Uebereinkommen von 1927 ueber das internationale Regime der Seehaefen; sichert Gleichbehandlung und freien Zugang zu Seehaefen und ist freiheitsfoerdernd.
Kategorien
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