Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen über das internationale Regime der Eisenbahnen

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 53/1927 · in Kraft seit 1927-04-20

99/05 Eisenbahnen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Genfer Uebereinkommen von 1927 ueber das internationale Regime der Eisenbahnen; erleichtert den grenzueberschreitenden Eisenbahnverkehr und beschraenkt keine inlaendischen Freiheiten.

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