Übereinkommen über das internationale Regime der Eisenbahnen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 53/1927 · in Kraft seit 1927-04-20
99/05 Eisenbahnen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Genfer Uebereinkommen von 1927 ueber das internationale Regime der Eisenbahnen; erleichtert den grenzueberschreitenden Eisenbahnverkehr und beschraenkt keine inlaendischen Freiheiten.
Kategorien
—
KI-Analyse · 2026-07-20 · 12 §§ im Datensatz