Übereinkommen und Statut über die Freiheit des Durchgangsverkehrs
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 429/1924 · in Kraft seit 1924-02-13
99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Barcelona-Uebereinkommen von 1924 ueber die Freiheit des Durchgangsverkehrs; foerdert grenzueberschreitende Transitfreiheit und wirkt damit freiheitsfoerdernd statt beschraenkend.
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 11 §§ im Datensatz