Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen und Statut über die Freiheit des Durchgangsverkehrs

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 429/1924 · in Kraft seit 1924-02-13

99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Barcelona-Uebereinkommen von 1924 ueber die Freiheit des Durchgangsverkehrs; foerdert grenzueberschreitende Transitfreiheit und wirkt damit freiheitsfoerdernd statt beschraenkend.

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