Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen betreffend die Befreiung der Spitalschiffe von den Hafengebühren

· Vertrag – Multilateral · RGBl. Nr. 193/1913 · in Kraft seit 1913-10-21

99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Uebereinkommen von 1904 ueber die Befreiung von Spitalschiffen von Hafengebuehren; humanitaeres Seerecht, weitgehend gegenstandslos, aber voelkerrechtlich bindend und ohne inlaendische Belastung. Kein zwingender Handlungsbedarf.

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