Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen zur einheitlichen Feststellung bestimmter Regeln über den Zusammenstoß von Schiffen

· Vertrag – Multilateral · RGBl. Nr. 33/1913 · in Kraft seit 1913-03-01

99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Uebereinkommen von 1910 zur Vereinheitlichung von Regeln ueber den Zusammenstoss von Schiffen; harmonisiertes Seehaftungsrecht, das Rechtssicherheit schafft und keine inlaendische Freiheit unverhaeltnismaessig beschraenkt.

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