Deregulierung, aber richtig

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Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Milchbearbeitung und Milchverarbeitung

AEV Milchwirtschaft · V · BGBl. II Nr. 11/1999 · in Kraft seit 2000-01-12

81/01 Wasserrechtsgesetz 1959 · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
20Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Kein erkennbares Gold-Plating; die Verordnung setzt die IE-Richtlinie 2010/75/EU (CELEX 32010L0075) für Molkereibetriebe um.

Begründung

Molkereien verursachen organisch hochbelastete Abwässer mit erheblichen Nährstoffeinträgen (Phosphor, Stickstoff, CSB). Die Verordnung setzt EU-Industrieemissionsrecht um und schützt Gewässer vor Überdüngung und organischer Verschmutzung. Sie wurde zuletzt 2023 aktualisiert und entspricht dem EU-Mindeststandard ohne erkennbare Übererfüllung.

Kategorien

EU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. (1) Bei der wasserrechtlichen Bewilligung einer Einleitung von Abwasser aus Betrieben oder Anlagen mit den Tätigkeiten (2) Abs. 1 gilt nicht für die Einleitung von (3) Soweit diese Verordnung keine von der AAEV abweichende Regelung enthält, gilt die AAEV. (4) Auf der Grundlage der Prüfung der Verhältnisse im Einzelfall sind folgende Maßnahmen des Standes der Vermeidungs-, Rückhalte- und Reinigungstechnik zu treffen: Konsummilch, Magermilch, Sauermilch, Haltbarmilch, Milchbearbeitung, Milchverarbeitung, Antransport, Vermeidungstechnik, Rückhaltetechnik, Niederschlagswasser, Prozeßwasser, Reinigungslösung, Reinigungswasser, Kesselspeisewasser, Verarbeitungsvorgang, Abfüllvorgang, Milchkonzentrat, Bearbeitung, Rohstoffrest, Reinigungsmittel, Stickstoffverbindung 11.11.2025 10011149 NOR40251970

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Durch nachstehend genannte Parameter der Anlage A werden gefährliche Abwasserinhaltsstoffe gemäß § 33b Abs. 2 und 11 WRG 1959 erfasst: Chlor-Gesamtchlor, Ammonium und Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX). 11.11.2025 10011149 NOR40251971

§ 6 ↗ RIS

§ 6. Durch diese Verordnung werden die Vorgaben folgender Rechtsakte der Europäischen Union hinsichtlich Industrieemissionen umgesetzt: 11.11.2025 10011149 NOR40251975

KI-Analyse · 2026-07-15 · 8 §§ im Datensatz