Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung

· V · BGBl. II Nr. 112/1998 · in Kraft seit 1998-04-01

82/05 Lebensmittelrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Verordnung setzt die EU-Richtlinie 96/008/EG und ihre Änderung 2007/29/EG um. Beide Richtlinien wurden durch die unmittelbar anwendbare EU-Verordnung 609/2013 über Lebensmittel für besondere Gruppen sowie die delegierte Verordnung (EU) 2017/1798 vollständig ersetzt und aufgehoben. Da diese EU-Verordnungen in Österreich direkt und ohne nationalen Umsetzungsakt gelten, ist die österreichische Verordnung inhaltlich überholt und kann ersatzlos aufgehoben werden.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Diese Verordnung legt die beim Inverkehrbringen zwingend einzuhaltenden Anforderungen an Zusammensetzung und Kennzeichnung von Lebensmitteln, die für eine besondere kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung bestimmt sind (diätetische Lebensmittel) und als solche angeboten werden, fest. 12.10.2017 10011122 NOR12142234 N8199813248I

§ 5 ↗ RIS

§ 5. Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt: 12.10.2017 10011122 NOR40092204

KI-Analyse · 2026-07-30 · 8 §§ im Datensatz