Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 201/1997 · in Kraft seit 2024-02-07
89/07 Umweltschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Espoo-Uebereinkommen ueber grenzueberschreitende Umweltvertraeglichkeitspruefung; regelt zwischenstaatliche Konsultation bei grenznahen Vorhaben und ergaenzt das EU-Recht dort, wo dieses nicht greift. Kein Gold-Plating erkennbar.
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