Anhörungsverordnung
· V · BGBl. II Nr. 61/1997 · in Kraft seit 1997-03-01
82/02 Gesundheitsrecht allgemein · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung regelt das öffentliche Anhörungsverfahren für Genehmigungen von Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen – ein legitimes Sicherheitsanliegen zum Schutz Dritter. Einzelne Bestimmungen sind jedoch veraltet: Die Pflicht zur Kundmachung in Tageszeitungen entspricht nicht mehr dem Standard moderner Digitalkommunikation, und die Vorgabe eines physischen Versammlungsraums für mindestens 300 Personen mit Mikrofon und Lautsprecher ist überdimensioniert. Diese Elemente sollten durch flexible digitale Beteiligungsformate ersetzt werden.
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Belegende Paragraphen
§ 2 ↗ RIS
§ 2. (1) Die Behörde hat im Amtsblatt zur Wiener Zeitung und in zwei örtlichen Tageszeitungen kundzumachen, daß ein Antrag im Sinne des § 1 gestellt wurde und diesbezügliche Unterlagen bei der Behörde zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen. Die Behörde hat darüber hinaus bei Anhörungen nach § 1 Z 6 den Ämtern der Landesregierungen, der Gemeinde, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich eine Freisetzung von GVO vorgenommen werden soll, und den an diese Gemeinde unmittelbar angrenzenden Nachbargemeinden das Einbringen eines Antrages auf Freisetzung von GVO schriftlich mitzuteilen und den Ämtern der Landesregierungen je eine Kopie des zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegten Antrages und der dazugehörigen Unterlagen zu übermitteln. Eine weitere Kopie ist der Gemeinde, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich eine Freisetzung vorgenommen werden soll, zu übermitteln. (2) Die Kundmachung hat den Ort und den Zeitraum der Auflegung (Auflegungsfrist) und die Amtsstunden, während der in die Unterlagen Einsicht genommen werden kann, anzugeben sowie den Hinweis zu enthalten, daß es jeder natürlichen oder juristischen Person freisteht, der Behörde innerhalb der Auflegungsfrist begründete Ei
§ 6 ↗ RIS
§ 6. Für die Anhörung ist ein Raum vorzusehen, der mindestens 300 Personen Platz bietet und über eine Ausstattung mit Mikrofon und Lautsprecher verfügt. 07.09.2017 10011038 NOR12140945 N8199713971H
KI-Analyse · 2026-07-15 · 11 §§ im Datensatz