Deregulierung, aber richtig

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Schutz und Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 578/1996 · in Kraft seit 2026-01-30

89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

UNECE-Uebereinkommen zum Schutz grenzueberschreitender Wasserlaeufe und internationaler Seen; zwischenstaatliche Gewaesserkooperation mit legitimem Kern.

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KI-Analyse · 2026-07-20 · 33 §§ im Datensatz